Callinator hat geschrieben:ja moment, werf hier bitte keine sachen durcheinander...
wenn ich die hausaufgaben ans schwarze brett hänge, dann ist es völlig legitim wenn meine mitschüler sie abschreiben!
hier wurde es im fernsehen gesendet, deswegen wäre dies der passendere vergleich.
dieses beispiel ist aber trotzdem nicht zu gebrauchen, da hier niemand durch das zeigen des videos profitiert. der mitschüler der abschreibt tut dies aber - er kann nun etwas fremdes als sein eigenes präsentieren.
das video wurde öffentlich im fernsehen ausgestrahlt! warum soll es denn nun aufeinmal nichtmehr öffentlich zugänglich sein? wenn etwas im fernsehen gelaufen ist, dann wäre es absoluter unsinn es danach wieder der öffentlichkeit vorzuenthalten!
wenn etwas öffentlich zu sehen war, dann hat es auch gefälligst weiterhin öffentlich zu bleiben!
des weiteren besteht keinerlei möglichkeit das musikstück weiterzuverwerten. es läuft im hintergrund, rausfiltern ist schlichtweg unmöglich unter ökonomsichen aspekten.
hier hat die EMI mal wieder ihre hässliche fratze gezeigt - solche aktionen sind der grund warum das urheberrecht immer mehr an akzeptanz verliert.
ein paar Dinge sehe ich anders . . .
du, als Urheber der Hausaufgaben, hast bestimmt, was mit den Hausaufgaben geschehen soll. Jeder darf sie kostenlos haben. Das ist natürlich dein Recht. Du bist ja auch der Urheber der Hausaufgaben.
Schauen wir uns dagenen mal den kleinen Fernsehfilm ab: Der Sender hat zunächst Kosten: Von der Idee bis zur Umsetzung der Idee fallen Personal- und Sachkosten an. Die Musik zur Untermahlung hat er in irgend einer Form eingekauft. Also nochmals Kosten. Dieser Film ist also geitiges Eigentum des Senders. Wenn er die Musik eingekauft hat, hat er nicht das geistige Eigentum an der Musik sondern die Verwendung in dem Fernsehfilm gekauft. Was der Sender nun genau für einen Vertrag mit dem Urheber der Musik gemacht hat weiß ich nicht. Theoretisch könnte er ihm ja auch das geistige Eigentum abgekauft haben. Blos weil jetzt der Sender diesen Film öffentlich ausstrahlt heißt das noch lange nicht, dass alle anderen ebenfalls eine Kopie davon veröffentlichen dürfen. Blos weil du ein Buch kaufst, heißt das noch lange nicht, dass du Kopien davon verschenken darfst. Ob jemand profitiert davon ist unerheblich. Ob es Unsinn ist (weil es eh schon mal veröffentlicht wurde) ist auch unerheblich.
wenn etwas öffentlich zu sehen war, dann hat es auch gefälligst weiterhin öffentlich zu bleiben!
Das bestimmst nicht du, auch nicht wir, sondern der Urheber des Films, des Musikstücks, es ist sein geistiges Eigentum und nicht deines oder unseres.
hier hat die EMI mal wieder ihre hässliche fratze gezeigt - solche aktionen sind der grund warum das urheberrecht immer mehr an akzeptanz verliert.
Das sehe ich genauso. Ich drücke es nur etwas diplomatischer aus. Die EMI ist die Instanz, die darüber wacht, dass die Urheberrechte von Künstlern nicht verletzt werden. Die EMI handelt also im Auftrag der Urheber. Ich würde es besser finden wenn nur der Urheber selbst seine Rechte wahrnehmen könnte. Ob das machbar wäre ist eine andere Diskussion. Moralisch ganz schlecht finde ich aber wenn jemand anderer als der Urheber selbst an den Rechtsverstößen gegen die Rechte der Urheber verdient!
Lorenz